U18 Partyzettel | Infos und PDF Vorlage zum Ausdrucken
Ob Party in der Disco, späte Vereinsfeiern oder ein Konzertbesuch – Jugendliche, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben dürfen nach Jugendschutzgesetz nicht tun und lassen, was sie möchten und vor allem nicht so lange, wie sie möchten. Hier finden Sie die Lösung: den U18 Partyzettel als PDF Vorlage zum Ausdrucken.
Was ist der Partyzettel?
Nach §1 Abs. 1, Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes ist gesetzlich geregelt, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht ohne Erziehungsberchtigten länger als 22 Uhr, bzw. 24 Uhr eine Veranstaltung besuchen dürfen. Die Erlaubnis, länger an einer Veranstaltung teilnehmen zu können, hängt erstens vom Alter und zweitens von der Art der Veranstaltung ab. Möchten die Sprösslinge dennoch gern länger ausbleiben, kann man gemeinsam mit den Eltern für gesetzliche Absicherung sorgen und zwar mit dem Partyzettel, auch „Muttizettel“ oder „Erziehungsbeauftragung“ genannt.
Dieses Dokument hält schriftlich alle wichtigen Daten fest und vermerkt, welche volljährige Person während der Veranstaltung (kein Elternteil) für die Aufsicht des Jugendlichen verantwortlich ist und wie lange die Berechtigung gilt. Das können ein Jugendleiter, Freunde der Familie oder ältere Geschwister sein.
Die folgende Tabelle listet auf, welche Regelungen für Jugendliche gelten mit und ohne den U18 Partyzettel. So sehen Sie auf den ersten Blick, welche Bedingungen für Ihren Fall gelten. Diese Fakten sind im JuSchG §5 zu den Tanzveranstaltungen festgehalten.
Alter | Veranstaltung | Ohne U18 Partyzettel | Mit U18 Partyzettel |
unter 14 Jahre | Tanzveranstaltungen anerkannter Träger oder Vereine | bis 22 Uhr | unbegrenzt |
Disco, Kneipe, Club, Konzert etc. | nicht möglich | unbegrenzt | |
14 bis 16 Jahre | Tanzveranstaltungen anerkannter Träger oder Vereine | bis 24 Uhr | unbegrenzt |
Disco, Kneipe, Club, Konzert etc. | nicht möglich | unbegrenzt | |
16 bis 18 Jahre | Tanzveranstaltungen anerkannter Träger oder Vereine | bis 24 Uhr | unbegrenzt |
Disco, Kneipe, Club, Konzert etc. | bis 24 Uhr | unbegrenzt | |
ab 18 Jahre | jede Veranstaltung | unbegrenzt | wird nicht benötigt |
Wie füllt man den Partyzettel aus?
Wir empfehlen, den Partyzettel gemeinsam mit Ihren Kind an dem Tag auszufüllen, an dem abends dann auch die Verantstaltung stattfindet. So kommen später keine Missverständnisse auf und Ihr Sprössling ist genaustens informiert. Seien Sie sich vor dem Ausfüllen des Zettels bewusst, wer die Beaufsichtigung für Ihr Kind übernimmt und dass Sie vollstes Vertrauen zu dieser Person haben.
Beachtet werden muss:
- der Erziehungsbeauftragte muss volljährig sein
- der Erziehungsbeauftragte ist sich seiner Verantwortung bewusst
- der Erziehungsbeauftragte ist jederzeit während der Veranstaltung anwesend und erreichbar
Muttizettel als PDF Vorlage
Drucken Sie zwei Exemplare des Partyzettels aus – Einen erhält die Person am Einlass und den Anderen behält Ihr Kind während der Veranstaltung bei sich. Füllen Sie alle Felder gewissenhaft aus: Namen, Adressen und Telefonummern aller Beteiligten, sowie auch das Datum, die Uhrzeit und die Art der Veranstaltung. Erklären Sie Ihrem Kind, was genau damit gemeint ist.
Wichtig: Wird man als Erziehungsbeauftragter auf solch einem Zettel erwähnt und hat man diesen auch unterschrieben, kann man bei Unfällen oder entstandenen Schäden während der Veranstaltung zur Verantwortung gezogen werden.
PDF Vorlage – U18 Partyzettel zum Ausdrucken
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